3 Responses to “Sippenhaft oder BGH-Richter sind keine Auswärtsfans”
1904 on
November 2, 2009 07:23
“Those who would give up essential liberty, to purchase a little temporary safety, deserve neither liberty nor safety.” (Diejenigen, die grundlegende Freiheiten aufgeben würden, um geringe vorübergehende Sicherheit zu erkaufen, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit.) Benjamin Franklin
Marius on
November 2, 2009 16:17
Schwierig, schwierig. So wie ich die Sache verstehe, geht es ja im Urteil letztlich darum, dass ein bundesweites Stadionverbot ausgesprochen werden KANN, wenn jemand “aufgefallen” ist. Das Auffallen kann nicht nur eine Straftat sein. Fragt mal meinen Kollegen der von 2, 3 Hools am Bankomaten einen drauf gekriegt hat und wo 10 Hools daneben bestätigen konnten, dass es jemand anders gewesen sein muss, der die Strasse runterkam. Höhnisch haben sie angegeben, dass sie sich nicht “getraut” haben einzuschreiten. Wenn sich eine Gelegenheit ergibt, denjenigen dennoch ein Stadionverbot zu erteilen, dann ist das für mich ok. Es muss deshalb ein Ermessen für die Vereine geben. Es liegt nicht in der Pflicht des BGH dafür Regeln aufzustellen. Das muss der Verein/die DFL mit den Fanorganisationen machen. So wie meine kleine Geschichte vom Kollegen wird es sicherlich auch Geschichten aus der anderen Sicht geben, wo Unschuldige reingeraten sind. Aber bei derzeit 2900 bis 3000 aktuellen Stadionverboten bundesweit scheint mir doch, dass davon nicht excessiv Gebrauch gemacht wird. Schließlich traben jedes Wochenende in die Stadien der 1-3. Liga bestimmt mehr als ne halbe Million Menschen (ist von mir geschätzt, hab da keine Quelle). Muss aber zugeben, dass ich schon länger nicht mehr mit dem Sonderzug unterwegs bin. Aber so ein Auswuchs wie bei dem Derby letztens, wo ne ganze Stadt trockengelegt wird, um rund 1000 oder von mir aus 1500 Idioten in den Griff zu kriegen , ist einfach zuviel.
Ja, es mag ungerecht erscheinen, dass jemand der in Freiburg unangenehm aufgefallen ist, in Mönchengladbach auch gesperrt sein kann. Andererseits: Lädt man sich jemanden zur Party ein, nur weil er das eigene Mobiliar noch nicht zertrümmert hat, sonder “nur” das der anderen?
Natürlich wird die Randale damit in die Innenstädte getragen. Aber dieses Problem wäre dann auch leicht zu lösen: Man lasse doch die Vereine die Maßnahmen der Polizei und Sicherungskräfte bezahlen und richte (unter anderem) hierauf die Spiellizenz mit aus. Was hat der “normale Bürger” mit diesen Massenaufkommen zu tun? Nichts. Und wer Millionen für Transfers und Spielergehälter bezahlen kann, sollte dies auch bewerkstelligen können. Durch Hin- und Rückspiele gibt’s ja keine Ungerechtigkeiten.
Ach ja: So etwas wie das Hausrecht galt bestimmt auch bei Benjamin Franklin.
“Those who would give up essential liberty, to purchase a little temporary safety, deserve neither liberty nor safety.” (Diejenigen, die grundlegende Freiheiten aufgeben würden, um geringe vorübergehende Sicherheit zu erkaufen, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit.) Benjamin Franklin
Schwierig, schwierig. So wie ich die Sache verstehe, geht es ja im Urteil letztlich darum, dass ein bundesweites Stadionverbot ausgesprochen werden KANN, wenn jemand “aufgefallen” ist. Das Auffallen kann nicht nur eine Straftat sein. Fragt mal meinen Kollegen der von 2, 3 Hools am Bankomaten einen drauf gekriegt hat und wo 10 Hools daneben bestätigen konnten, dass es jemand anders gewesen sein muss, der die Strasse runterkam. Höhnisch haben sie angegeben, dass sie sich nicht “getraut” haben einzuschreiten. Wenn sich eine Gelegenheit ergibt, denjenigen dennoch ein Stadionverbot zu erteilen, dann ist das für mich ok. Es muss deshalb ein Ermessen für die Vereine geben. Es liegt nicht in der Pflicht des BGH dafür Regeln aufzustellen. Das muss der Verein/die DFL mit den Fanorganisationen machen. So wie meine kleine Geschichte vom Kollegen wird es sicherlich auch Geschichten aus der anderen Sicht geben, wo Unschuldige reingeraten sind. Aber bei derzeit 2900 bis 3000 aktuellen Stadionverboten bundesweit scheint mir doch, dass davon nicht excessiv Gebrauch gemacht wird. Schließlich traben jedes Wochenende in die Stadien der 1-3. Liga bestimmt mehr als ne halbe Million Menschen (ist von mir geschätzt, hab da keine Quelle). Muss aber zugeben, dass ich schon länger nicht mehr mit dem Sonderzug unterwegs bin. Aber so ein Auswuchs wie bei dem Derby letztens, wo ne ganze Stadt trockengelegt wird, um rund 1000 oder von mir aus 1500 Idioten in den Griff zu kriegen , ist einfach zuviel.
Ja, es mag ungerecht erscheinen, dass jemand der in Freiburg unangenehm aufgefallen ist, in Mönchengladbach auch gesperrt sein kann. Andererseits: Lädt man sich jemanden zur Party ein, nur weil er das eigene Mobiliar noch nicht zertrümmert hat, sonder “nur” das der anderen?
Natürlich wird die Randale damit in die Innenstädte getragen. Aber dieses Problem wäre dann auch leicht zu lösen: Man lasse doch die Vereine die Maßnahmen der Polizei und Sicherungskräfte bezahlen und richte (unter anderem) hierauf die Spiellizenz mit aus. Was hat der “normale Bürger” mit diesen Massenaufkommen zu tun? Nichts. Und wer Millionen für Transfers und Spielergehälter bezahlen kann, sollte dies auch bewerkstelligen können. Durch Hin- und Rückspiele gibt’s ja keine Ungerechtigkeiten.
Ach ja: So etwas wie das Hausrecht galt bestimmt auch bei Benjamin Franklin.